6.1. Zahlung erfolgt vor der Lieferung, sofern nicht anderweitig vereinbart. o 6.2. Die Zahlungsbedingungen sehen eine komplette Zahlung am letzten Arbeitstag des Monats nach Rechnungsdatum vor. o 6.3. Zahlung in Form eines Schecks, Wechsel oder Dokumentenakkreditiv gelten als durchgeführt, wenn sie eingelöst wurden, und alle Kosten für Diskontierungen trägt der Käufer. o 6.4. Der Zeitpunkt der Zahlung muss den Angaben aus dem Vertrag entsprechen. o 6.5. Bei einem Zahlungsverzug kann der Verkäufer Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über der Basisrate der LLoyds Bank verlangen, ohne dass dies die weiteren Rechte beeinflusst. o 6.6. Während einer solchen Standarddauer und immer wenn der Verkäufer Grund dafür hat anzuzweifeln, dass der Käufer pünktlich zahlen wird, kann der Verkäufer die Arbeiten unterbrechen und Lieferungen zurückhalten, ohne dass dies Auswirkungen auf sein Recht auf Zahlung für gelieferte Waren und erfolgte Arbeiten hat, sowie entstandene Kosten in Verbindung mit nicht gelieferten Waren, die sofort fällig werden. o 6.7. Wenn ein solcher Standard oder andere Umstände für 14 Tage andauern, kann der Verkäufer den Vertrag nach schriftlicher Ankündigung an den Käufer beenden, unbeschadet seiner sonstigen Rechte. o 6.8. Wenn der Verkäufer dem Käufer mehr Zeit einräumt, oder anderes Entgegenkommen, so verzichtet der Verkäufer dadurch nicht auf seine Rechte aus den Paragraphen 6.5 und 6.6. o 6.9. Der Verkäufer hat ein allgemeines Pfandrecht über jegliche Waren des Käufers in seinem Eigentum, sowie über Geld, das ihm vom Käufer zusteht. Wird ein Pfandrecht nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt, nachdem die Zahlung fällig wird, kann der Verkäufer die Waren im Namen des Käufers verkaufen und die Erlöse daraus verwenden, nachdem die Ausgaben für den Verkauf abgezogen wurden, um den fälligen Betrag zu begleichen, und der Überschuss (wenn zutreffend) wird dann an den Käufer gezahlt.