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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. DEFINITIONEN in diesen Bedingungen:

“Der Verkäufer” steht für UHS (United Hospitality Supplies); o “Waren” steht für jeden Artikel, der vom Verkäufer verkauft werden soll; o “Käufer” steht für jede Person, Firma oder Organisation, die Waren kauft, oder beauftragt hat. o 1.1.1. Kein Vertreter, Repräsentant oder Händler ist befugt, diese Bedingungen zu ändern oder für ungültig zu erklären und jede vorgeschlagene Einschränkung der Bedingungen gilt als ungültig, sofern dies nicht schriftlich und unterzeichnet von einem Partner oder im Namen des Verkäufers erfolgt.

2. ANNAHME DER BESTELLUNG

2.1. Jegliche Warenverkäufe des Verkäufers unterliefen diesen Bedingungen. Änderungen treten erst in Kraft, wenn sie in schriftlicher Form und von einem Vertreter des Verkäufers unterzeichnet vorliegen. o 2.2. Bestellungen des Käufers, egal ob mit oder ohne Angebot, sind für den Verkäufer erst nach schriftlicher Annahme bindend. o 2.3. Vertretungen oder Verpflichtungen im Namen des Verkäufers vor dem Vertrag sind für den Verkäufer nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden. o 2.4. Dem Käufer angebotene Waren, die nicht vorrätig sind, werden auf eine Warteliste gesetzt, es sei denn, der Käufer hat in seiner Bestellung “Ab Lager oder Storno” angegeben. o 2.5. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Warenrücksendungen zu akzeptieren, die vom Käufer zu viel oder fälschlicherweise bestellt wurden. Wenn sich der Verkäufer entscheidet, Warenrücksendungen gegen Gutschrift zu akzeptieren, berührt dies nicht die Verpflichtung des Käufers, den Preis am Fälligkeitsdatum zu zahlen. Ein solches Guthaben darf 90% des Warenpreises nicht übersteigen und gilt sofern die Waren und Verpackung ohne Beschädigung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnung des Verkäufers zurückgegeben werden. o 2.6. Wenn der Käufer Änderungen der AGB zur Erfüllung des Vertrags fordert, muss er den Verkäufer umgehend informieren und darf keine Änderungen ohne dessen Zustimmung vornehmen. o 2.7. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Empfang einer Bestellung vom Käufer zu bestätigen. Es entsteht kein gültiger Kaufvertrag, bis der Verkäufer eine Bestellung annimmt.

3. SPEZIFIKATIONEN

3.1. Alle Spezifikationen, Zeichnungen und Daten aus den Katalogen des Verkäufers, oder die anderweitig vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden, sind ungefähre Werte, sofern nicht anders angegeben. o 3.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne vorherige Benachrichtigung, im Rahmen der ständigen Programmentwicklung Modifikationen und Änderungen am Design vorzunehmen, oder die Produktion bestimmter Artikel zu stoppen.

4. AUSWAHL

4.1. Es liegt in der Verantwortung des Käufers zu prüfen, ob die bestellten Waren für den angedachten Zweck geeignet und ausreichend sind. o 4.2. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich, wenn die Waren nicht gemäß den Angaben funktionieren, sofern dies durch eine andere Nutzung verursacht wird als die, die der Käufer in der Bestellung angegeben hat, für die der Artikel gefertigt wurde, oder die der Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

5. PREISE

45.1. Die vom Verkäufer angegebenen Preise müssen am Angebotstag gelten, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise bei Annahme des Angebots anzupassen, um gestiegene Kosten in Verbindung mit der Lieferung der Waren oder der Veröffentlichung neuer Preislisten nach dem Angebot widerzuspiegeln. o 45.2. Sofern nicht anderweitig schriftlich vom Verkäufer angegeben, gelten Preise zuzüglich Verpackung, Lieferung und MwSt. o 45.3. Der Käufer darf den Preis nicht durch Aufrechnung oder Gegenanspruch senken.

6. ZAHLUNG

45.1. Die vom Verkäufer angegebenen Preise müssen am Angebotstag gelten, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise bei Annahme des Angebots anzupassen, um gestiegene Kosten in Verbindung mit der Lieferung der Waren oder der Veröffentlichung neuer Preislisten nach dem Angebot widerzuspiegeln. o 45.2. Sofern nicht anderweitig schriftlich vom Verkäufer angegeben, gelten Preise zuzüglich Verpackung, Lieferung und MwSt. o 45.3. Der Käufer darf den Preis nicht durch Aufrechnung oder Gegenanspruch senken.

6. ZAHLUNG

6.1. Zahlung erfolgt vor der Lieferung, sofern nicht anderweitig vereinbart. o 6.2. Die Zahlungsbedingungen sehen eine komplette Zahlung am letzten Arbeitstag des Monats nach Rechnungsdatum vor. o 6.3. Zahlung in Form eines Schecks, Wechsel oder Dokumentenakkreditiv gelten als durchgeführt, wenn sie eingelöst wurden, und alle Kosten für Diskontierungen trägt der Käufer. o 6.4. Der Zeitpunkt der Zahlung muss den Angaben aus dem Vertrag entsprechen. o 6.5. Bei einem Zahlungsverzug kann der Verkäufer Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über der Basisrate der LLoyds Bank verlangen, ohne dass dies die weiteren Rechte beeinflusst. o 6.6. Während einer solchen Standarddauer und immer wenn der Verkäufer Grund dafür hat anzuzweifeln, dass der Käufer pünktlich zahlen wird, kann der Verkäufer die Arbeiten unterbrechen und Lieferungen zurückhalten, ohne dass dies Auswirkungen auf sein Recht auf Zahlung für gelieferte Waren und erfolgte Arbeiten hat, sowie entstandene Kosten in Verbindung mit nicht gelieferten Waren, die sofort fällig werden. o 6.7. Wenn ein solcher Standard oder andere Umstände für 14 Tage andauern, kann der Verkäufer den Vertrag nach schriftlicher Ankündigung an den Käufer beenden, unbeschadet seiner sonstigen Rechte. o 6.8. Wenn der Verkäufer dem Käufer mehr Zeit einräumt, oder anderes Entgegenkommen, so verzichtet der Verkäufer dadurch nicht auf seine Rechte aus den Paragraphen 6.5 und 6.6. o 6.9. Der Verkäufer hat ein allgemeines Pfandrecht über jegliche Waren des Käufers in seinem Eigentum, sowie über Geld, das ihm vom Käufer zusteht. Wird ein Pfandrecht nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt, nachdem die Zahlung fällig wird, kann der Verkäufer die Waren im Namen des Käufers verkaufen und die Erlöse daraus verwenden, nachdem die Ausgaben für den Verkauf abgezogen wurden, um den fälligen Betrag zu begleichen, und der Überschuss (wenn zutreffend) wird dann an den Käufer gezahlt.

7. LIEFERZEITEN

7.1. Die Lieferzeit berechnet sich aus dem Datum der Bestellannahme durch den Verkäufer, oder ab dem Datum, wenn alle erforderlichen Informationen eingehen, um die Bestellung erfüllen zu können, je nachdem was später ist. o 7.2. Der Zeitpunkt der Lieferung muss den Angaben aus dem Vertrag entsprechen. o 7.3. Der Verkäufer kann Teillieferungen leisten, die Bedingungen gelten dann für jede Teillieferung. o 7.4. Der Verkäufer bemüht sich, die Lieferbedingungen des Käufers einzuhalten, ist aber nicht verantwortlich für den Verlust oder Schäden durch verspätete Lieferungen, und der Käufer hat kein Recht, den Vertrag wegen einer solchen Verspätung zu beenden. o 7.5. Jede Lieferung wird als separate Transaktion behandelt und wenn eine Lieferung ausfällt, so hat das keinen Einfluss auf die anderen Lieferungen im Rahmen des Vertrages.

8. LIEFERUNG

8.1. Sofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Lieferung zum Standort des Käufers, oder an einen anderen Ort, der im Vertrag angegeben wurde, und der Verkäufer kann Liefermethode und Transportunternehmen wählen. o 8.2. Der Käufer ist verantwortlich für die Zahlung der Transportkosten, sofern er keine anderweitigen Vereinbarungen mit dem Verkäufer getroffen hat, bevor der Verkäufer den Transport organisiert hat. Werden die Waren vom Käufer oder einem Transportunternehmen im Auftrag des Käufers abgeholt, so erfolgt die Lieferung mit Abholung. o 8.3. Wird die Lieferung auf Anfrage des Käufers verzögert, kann der Verkäufer die Waren auf Risiko des Käufers einlagern. In einem solchen Fall muss der Käufer die Lagerkosten und anderen Kosten, die durch eine solche Verzögerung entstanden sind, an den Verkäufer zahlen.

9. EIGENTUM UND RISIKO

9.1. Der Verkäufer behält das Eigentum an den Waren, bis der Käufer die komplette Zahlung getätigt hat. o 9.2. Die Bestimmungen aus Paragraph 9.1. verhindern nicht, dass der Käufer die Waren mit einem anderen Produkt verbindet oder die Waren im normalen Geschäftsverlauf verkauft, aber bei einem Verkauf bis zur Höhe der Verschuldung des Käufers beim Verkäufer auf Grund der Waren, hält der Käufer die Erträge solcher Verkäufe oder das Recht, diese im Namen des Verkäufers zu erhalten, entweder (i) die Erträge des Verkaufs in einem separaten Konto des Käufers so zu deponieren, dass das Eigentum des Verkäufers erkennbar ist, oder (ii) das Recht, die Erträge aus dem Verkauf zu erhalten, an den Verkäufer abzutreten. o 9.3. Wenn der Käufer für jegliche Warenin Zahlungsverzug ist und immer wenn der Verkäufer Grund zu der Annahme hat, dass Zahlungen von Waren nicht rechtzeitig erfolgen werden, kann der Verkäufer Land oder Grundstücke betreten, auf denen solche Waren sind, um sie zu pfänden und das Eigentum daran wieder zu erlangen, ungeschadet seiner anderen Rechte. o 9.4. Das Risiko in Verbindung mit den Waren geht mit der Lieferung oder der Einlagerung gemäß Paragraph 8.3. auf den Käufer über.

10. SCHÄDEN BEIM TRANSPORT

10.1. Der Verkäufer ist nicht haftbar für verlorene oder beschädigte Waren beim Transport, sofern der Käufer oder sein Vertreter solche Verluste oder Schäden nicht beim Empfang bemerkt und dies schriftlich dem Verkäufer und Transportunternehmen innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung oder gegebenenfalls innerhalb einer kürzeren Frist mitteilt, wenn dies die AGB des Transportunternehmens verlangen, oder wenn die gesamte Lieferung nicht ankommt, innerhalb von 7 Tagen ab Empfang der Rechnung oder Versandtnotiz vom Verkäufer, oder des geschätzten Lieferdatums. o 10.2. Die Haftung des Verkäufers für den Verlust oder die Beschädigung von Waren bei der Lieferung, ist auf die Reparatur oder den Ersatz der Waren beschränkt.

11. HAFTUNG

11.1. Der Käufer muss den Verkäufer schriftlich innerhalb von 12 Tagen ab Empfang der Waren benachrichtigen, wenn die Waren beschädigt sind. o 11.2. Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz der Waren, wenn sie als Ergebnis von fehlerhaftem Material vom Verkäufer sind, aber eine solche Haftung entsteht erst nach schriftlicher Benachrichtigung des Verkäufers über den Schaden innerhalb von 12 Tagen, nachdem der Käufer die Waren erhalten hat. o 11.3. Vorbehaltlich der Bestimmungen aus dem Vertrag, gilt die Haftung des Verkäufers aus dieser Klausel statt und zum Ausschluss anderer Bedingungen, Garantien oder Bestimmungen, ob explizit oder implizit durch Gesetz, für die Qualität der Waren oder deren Eignung für einen bestimmten Zweck oder anderweitig, gemäß dem vorangehenden, ist der Verkäufer nicht haftbar, weder durch Vertrag, Schadensersatzrecht oder anderweitig, hinsichtlich Schäden an Waren in Form von Beschädigungen oder Verlusten dadurch.

12. SCHADENSERSATZ

12.1. Gemäß der Bestimmungen aus dem Vertrag ist der Verkäufer nicht haftbar für Verluste oder Schäden von Drittparteien, die direkt oder indirekt von den Waren verursacht werden, sei es als Ergebnis des Betriebs oder die anderweitige Verwendung und seit es als Ergebnis eines Schadens oder anderweitig und der Käufer muss den Verkäufer vor Klagen schützen, die durch einen solchen Verlust oder Schaden aufkommen können.

13. HÖHERE GEWALT

113.1. Der Verkäufer ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die dem Käufer durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Regierungsakte, abnormale Wetterkonditionen, Unfall, Stromausfall oder sonstige Umstände entstehen, die nicht in der Hand des Verkäufers liegen und in einem solchen Fall, sofern der Vertrag nicht ausgeführt wurde, kann der Verkäufer den Vertrag beenden und bereits empfangene Zahlungen erstatten, oder die Lieferung für eine angemessene Dauer verzögern.

14. VERTRAULICHKEIT

114.1. Alle Zeichnungen und andere Dokumente, die eine Partei der anderen zur Verfügung gestellt hat, bleiben im Eigentum der entsprechenden Partei und dürfen nicht ohne deren Zustimmung kopiert oder reproduziert werdenund sie müssen zurückgegeben werden, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, oder beendet ist. o 114.2. Alle Handelsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen zur Verfügung stellt, müssen als solche behandelt werden und dürfen nicht an Drittparteien weitergegeben werden..

15. ZUWIDERHANDLDUNG

115.1. Der Käufer muss den Verkäufer informieren, wenn er über Umstände Kenntnis erhält, durch die Waren die Rechte einer Drittpartei verletzen und dem Verkäufer die Möglichkeit geben, eine Handlung oder Verhandlungen darüber durchzuführen, im Namen des Käufers, aber auf Kosten des Verkäufers. o 115.2. Ist eine solche Klage erfolgreich, muss der Verkäufer den Käufer entschädigen für Haftungen gegenüber einer Drittpartei, hat aber keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer.

16. HINWEISE

116.1. Mitteilungen per Telefon, Fax oder Postweg einer Partei an die andere, müssen an die Hauptniederlassung oder an die letzte bekannte Adresse gehen und im Fall der Postzustellung gelten sie als zugestellt, wenn man nach gutem Wissen und Gewissen davon ausgehen kann, dass die Post zugestellt wurde.

17. GESETZ

17.1. Der Vertrag unterliegt dem englischen Gesetz und Rechtsstreitigkeiten werden vor englische Gerichte gebracht.